
Selbsthilfeverein MALZ begrüßt Hartz-IV-Urteil zur Miethöhe in NRWKreis-Minden-Lübbecke(mr). Der Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ (Mindener Arbeitslosenzentrum e.V.) begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.5.2012, nach der unzweifelhaft 50 m² als angemessene Wohnungsgröße für alleinstehende „Hartz IV“-Bezieher in Nordrhein-Westfalen anzuerkennen sind (AZ: B 4 AS 109/11 R). Diese Wohnungsgröße ist damit auch als Basis für Mehrpersonenhaushalte heranzuziehen; für jede [...]
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